
- Lieferung und Berechnung
erfolgen zu den Preisen und Geschäftsbedingungen, wie Sie in unserer am Tage
des Versandes oder der Abholung der Ware gültigen Datei "reifen.dat" unseres
Preisinformationssystems "Reifen für Windows" enthalten sind. Preisangaben
werden durch unsere Computer weitestgehend automatisch errechnet.
.
- Frachtberechnung laut
gesonderter Frachttabelle unter
www.tyre.com/lieferbedingungen.htm.
- Alle Preisangaben sind auf
Großhandelsniveau und ohne die gültige Mehrwertsteuer. Eine
Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der
Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle
von höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren
Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder
Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder
Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von
der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, unsere
Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferpflicht
einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder
Lieferungseinstellung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dem Besteller verleibt das gesetzliche
Rücktrittsrecht.
- Die Rückgabe verkaufter Ware
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Waren zurücknehmen,
wird der am Tage der Rücknahme für den Käufer gültige Nettoeinstandspreis
abzüglich eines Wertes von 20% des Nettoeinstandspreises. Dies gilt nicht im
Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes. Dafür gelten die besonderen
Regelungen im Abschnitt "7" Eigentumsvorbehalt.
- Wir behalten uns das Eigentum
an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und
künftig entstehenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir
gegen den Besteller aus der jeweiligen Geschäftsbedingung haben, bezahlt und
die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Barzahlungen,
Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns
ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als
Erfüllung, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus
der Wechselhaftung befreit sind.
- Der Besteller hat die
Vorbehaltsware ausreichend insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu
versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Besteller hat die
Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
- Von einer Pfändung oder jeder
anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns
der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht
sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
- Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem
Besteller untersagt.
- Für den Fall des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die Herausgabe der von uns gelieferten
Ware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren
Besitz an ihr zu verschaffen. Für den Fall sind wir auch berechtigt, die
Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Um festzustellen, wo sich die
Vorbehaltsware befindet, dürfen wir selbst und unsere Bevollmächtigten
Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Bestellers nehmen. Alle durch die
Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der
Besteller.
- Zahlungsbedingungen. Unsere
Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu mit Bankeinzug/Abbuchung an dem auf der
Rechnung aufgeführtem Datum oder in bar bei Abholung zu bezahlen. Wir gewähren
keine Skonti oder vergleichbare Nachlässe.
- Gewährleistung und Haftung.
Wir leisten für die von uns als Prima-Ware (1A) gelieferten Waren gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
Bei Reifen 1 Jahr ab Rechnungsdatum.
An Stelle eines mit nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Felge
wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Abnehmer
gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf diesen Preis zuzüglich
Mehrwertsteuer gewähren wir einen von uns nach billigem Ermessen
festzustellenden prozentualen Nachlass, bei dem der Abnutzungsgrad des
reklamierten Reifens (anhand der vorhandenen Restprofiltiefe) oder Felge
berücksichtigt wird. Es steht uns jedoch wahlweise das Recht zu, diesen
Nachlass in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten.
Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß
beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung unter je
nach Lage des Falles vollständiger oder anteiliger Übernahme der dafür
erwachsenen Kosten. Gewährleistungsansprüche sind insbesondere dann
ausgeschlossen, wenn
a) die Reifen oder Felgen von anderen als uns repariert oder in sonstiger
Weise bearbeitet wurden;
b) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der
Weißwand auftreten sollten;
c) die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder
verändert worden ist.
d) bei Reifen der notwendige, bzw. der vom jeweiligen Hersteller in der
neuesten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck
bzw. Pflegemaßnahmen nicht eingehalten war.
c) der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt
war, wie beispielsweise
durch Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung
und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
d) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere
Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung
beeinträchtigt wurde;
e) der Reifen auf einer Ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen
oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.
f) der Reifen durch äußerer Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft
geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist.
g) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz auf
unsachgemäße Behandlung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- Wir behalten uns aus Gründen
der Qualitätssicherung vor Gespräche der Auftragsannahme aufzuzeichnen.
- Das dem Kunden von der Reifen Flöer e.K.
bekannt gegebene "Kennwort" sowie der Benutzername zum Abruf von Preise und
weiteren Informationen ist ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden
bestimmt. Eine Weitergabe des Kennworts sowie der abzurufenden Daten und
Informationen ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Reifen Flöer e.K.
untersagt. Bei Verstoß gegen das alleinige Nutzungs- und Kenntnisnahmerecht
verpflichtet sich der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine
Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 zu zahlen. Für den Fall, daß der Kunde
das ihm mitgeteilte Kennwort ohne Genehmigung der Reifen Flöer e.K. an Dritte
weitergibt und es zur Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des §303a
oder §303b Strafgesetzbuch kommt, erstattet die Reifen Flöer e.K. umgehend
Strafantrag gemäß §303c Strafgesetzbuch.
- Gerichtsstand ist für alle
Fälle Rheinbrohl.